Zum Abgewöhnen
Skizze.
So ist es, das Jobcenter Recklinghausen. Derweil es nicht oder kaum fördert bzw. Arbeit vermittelt, fordert es indes fleißig. Irgendwie müssen sie sich ja wohl beschäftigen, habe ich den Eindruck.
In einem Fall will das Jobcenter im übrigen 480,00 € von mir wieder zurückfordern. Falls Sie Hartz IV-Befürworter sind, könnte es für Sie interessant werden, da hier Arbeit bestraft wird - völlig legal übrigens. Hier lesen Sie, was passiert ist:
Ein Kunde, für den ich im November 2015 gearbeitet hatte, zahlte erst mit mehrmonatiger Verspätung eine Rechnung im März 2016. Dummerweise erhielt ich im April 2016 noch einen zusätzlichen Auftrag, so dass ich über die 100,00 €-Grenze hinaus gekommen bin. Das wäre auch kein Problem gewesen, denn ich konnte zudem noch Ausgaben nachweisen, so dass ich nicht hätte zu Zahl so dass sich viel weniger verdient habe. Am Ende scheiterte es daran, dass ich statt einer drei Anlagen EKS ausfüllen sollte. Da ich mich geweigert hatte, diesen Unfug mitzumachen - denn es war schon Alles erklärt und gesagt - haben sie auf ihrer Forderung bestanden. Mittlerweile sind alle Unterlagen vorhanden. Entsprechende Berechnungen und Ausgabenbelege habe ich jedoch schon im festgesetzten Zeitraum abgeliefert, so dass meine Einnahmen und Ausgaben für die Behörde nachvollziehbar waren und der Sachbearbeiter durchaus aufgrund dieser Sachen hätte entscheiden können. Im Gespräch sagte mir eine Teamleiterin, da ich die Anlage EKS nicht im Rahmen der Frist ausgefüllt habe, bestehe das Jobcenter auf seiner Forderung. Das müssen Sie sich mal vorstellen: Statt sich darum zu kümmern, dass ich in Arbeit komme, wird hier bereits arbeitenden Menschen sogar noch Steine in den Weg gelegt (indem man sie zusätzliche Formulare ausfüllen lässt), und man muss Prozese um Belanglosigkeiten führen. So vergeht einem die Lust am Arbeiten endgültig, und man muss sich doch wirklich fragen, ob es die Aufgabe des Jobcenters ist, Kunden noch mit mehr Papierkram zu malträtieren, der am Ende nichts bringt.
Sollten hier nicht alle Agendabefürworter - die es ja nicht nur in der SPD, gibt, sich zu den Konsequenzen ihrer Politik bekennen und mir zumindest die 240,00 €, die auf das Agenda-Konto gehen, zurückerstatten, falls ich den Prozess, den ich vor dem Sozialgericht Gelsenkirchen angestrengt habe, verliere und das Jocbenter auf seiner Forderung besteht? Denn es kann doch wohl nicht sein, dass Arbeit auch noch bestraft wird und das Jobcenter - in diesem Fall übrigens ganz legal - mich auch noch "beklauen" und mir reell verdientes Geld abziehen darf.
§ 11 (2) SGB II sei Dank. Er macht es möglich. Demnach sind die Einnahmen in dem Monat zu berücksichtigen, nachdem sie gezahlt werden nicht, nachdem sie geleistet worden sind. Das heißt "Zuflussprinzip", und ist eigentlich nichts anderes amls Staatlich legitimierter Diebstahl Der Gesetzgeber sollte dieses ändern. Auch die Hinzuverdienstgrenze sollte er auf - sagen wir 400,00 € - anheben. Sonst vergeht die Lust am Arbeiten noch mehr.
Merke: Jobcenterkunden, die sich was hinzuverdienen, um halbwegs über die Runden zu kommen, haben am Ende noch mehr Arbeit mit Formularen. Irre, nicht wahr? Das nennt man Motivation.
Ein Kunde, für den ich im November 2015 gearbeitet hatte, zahlte erst mit mehrmonatiger Verspätung eine Rechnung im März 2016. Dummerweise erhielt ich im April 2016 noch einen zusätzlichen Auftrag, so dass ich über die 100,00 €-Grenze hinaus gekommen bin. Das wäre auch kein Problem gewesen, denn ich konnte zudem noch Ausgaben nachweisen, so dass ich nicht hätte zu Zahl so dass sich viel weniger verdient habe. Am Ende scheiterte es daran, dass ich statt einer drei Anlagen EKS ausfüllen sollte. Da ich mich geweigert hatte, diesen Unfug mitzumachen - denn es war schon Alles erklärt und gesagt - haben sie auf ihrer Forderung bestanden. Mittlerweile sind alle Unterlagen vorhanden. Entsprechende Berechnungen und Ausgabenbelege habe ich jedoch schon im festgesetzten Zeitraum abgeliefert, so dass meine Einnahmen und Ausgaben für die Behörde nachvollziehbar waren und der Sachbearbeiter durchaus aufgrund dieser Sachen hätte entscheiden können. Im Gespräch sagte mir eine Teamleiterin, da ich die Anlage EKS nicht im Rahmen der Frist ausgefüllt habe, bestehe das Jobcenter auf seiner Forderung. Das müssen Sie sich mal vorstellen: Statt sich darum zu kümmern, dass ich in Arbeit komme, wird hier bereits arbeitenden Menschen sogar noch Steine in den Weg gelegt (indem man sie zusätzliche Formulare ausfüllen lässt), und man muss Prozese um Belanglosigkeiten führen. So vergeht einem die Lust am Arbeiten endgültig, und man muss sich doch wirklich fragen, ob es die Aufgabe des Jobcenters ist, Kunden noch mit mehr Papierkram zu malträtieren, der am Ende nichts bringt.
Sollten hier nicht alle Agendabefürworter - die es ja nicht nur in der SPD, gibt, sich zu den Konsequenzen ihrer Politik bekennen und mir zumindest die 240,00 €, die auf das Agenda-Konto gehen, zurückerstatten, falls ich den Prozess, den ich vor dem Sozialgericht Gelsenkirchen angestrengt habe, verliere und das Jocbenter auf seiner Forderung besteht? Denn es kann doch wohl nicht sein, dass Arbeit auch noch bestraft wird und das Jobcenter - in diesem Fall übrigens ganz legal - mich auch noch "beklauen" und mir reell verdientes Geld abziehen darf.
§ 11 (2) SGB II sei Dank. Er macht es möglich. Demnach sind die Einnahmen in dem Monat zu berücksichtigen, nachdem sie gezahlt werden nicht, nachdem sie geleistet worden sind. Das heißt "Zuflussprinzip", und ist eigentlich nichts anderes amls Staatlich legitimierter Diebstahl Der Gesetzgeber sollte dieses ändern. Auch die Hinzuverdienstgrenze sollte er auf - sagen wir 400,00 € - anheben. Sonst vergeht die Lust am Arbeiten noch mehr.
Merke: Jobcenterkunden, die sich was hinzuverdienen, um halbwegs über die Runden zu kommen, haben am Ende noch mehr Arbeit mit Formularen. Irre, nicht wahr? Das nennt man Motivation.